Falls nicht alle Einzelstimmen vergeben sind, können Sie die restlichen Stimmen noch komplett durch Ankreuzen einer Liste vergeben. Dabei werden dann die noch verbliebenen Reststimmen dieser Liste insgesamt zugeschrieben. Einzelne Personen können auch gestrichen werden.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie maximal drei Stimmen pro Person vergeben können und Sie insgesamt maximal zehn Stimmen vergeben dürfen. Wenn Sie insgesamt mehr als zehn Stimmen vergeben, ist Ihre Wahl in Gänze ungültig.

 

Die Wahlzeit beginnt am Montag, den 07.02.2022 und endet am Montag, den 21.02.2022, um 17:00 Uhr. Der Wahlbrief muss vor Ende der Wahlfrist bei der Wahlleitung eingehen (Eingang bei der Wahlleitung und nicht Poststempel).

Am besten geben Sie Ihre zehn Stimmen dem Bündnis KJP Bayern − Liste 1!


Ihre Beteiligung an der Wahl stärkt die Vertretung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen in der Kammer!