Berlin, 03.02.2022 Fünf Parlamentarier aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD haben einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich wieder strafbar ist und nur unter engen Voraussetzungen straffrei bleibt. Hier können Sie weiterlesen: https://www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=1073&typ=1&nid=131108&s=psychotherapie





logoBVVP web