Berlin, 28.01.2022 Auch Psychotherapeut*innen können eine Kostenerstattung für ein mobiles Kartenterminal erhalten. Möglich ist dies, wenn sie das Gerät für probatorische Sitzungen im Krankenhaus oder für gruppenpsychotherapeutische Leistungen außerhalb der eigenen Praxisräume benötigen. Der Anspruch wurde rückwirkend ab Oktober 2021 erweitert. Hier können Sie weiterlesen:





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