Berlin 13.02.22 DPtV veröffentlicht Privatpraxen-Umfrage zum Corona-Jahr 2021

„Die Krankenkassen haben ihren restriktiven Kurs bei der Kostenerstattung leider nicht geändert. Gerade in der Pandemie ist es wichtig, dass Patientinnen unbürokratisch und schnell eine Psychotherapie erhalten“, kritisiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Über die Kostenerstattung sind gesetzliche Krankenkassen verpflichtet, eine selbst beschaffte Psychotherapie in einer Privatpraxis zu erstatten, wenn Patientinnen zuvor keinen Platz in einer Vertragspraxis finden konnten. Dies schreibt das Sozialgesetzbuch V § 13 Abs.3 vor. Eine Umfrage der DPtV zeigt nun, dass sich die Situation für Patientinnen im Vergleich zu 2019 nicht verbessert hat. „Die mittlere Ablehnungsrate ist sowohl beim Erstantrag als auch nach einem ersten Widerspruch gestiegen“, berichtet Hentschel. „Auch die Bearbeitungsdauer der Anträge nahm zu.“ Die DPtV hat wiederholt eine Ausweitung der Kostenerstattung gefordert, um Patientinnen angesichts des gestiegenen Behandlungsbedarfs in der COVID-19-Pandemie effektiv zu helfen. Hier können Sie weiterlesen: https://www.deutschepsychotherapeutenvereinigung.de





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