München, 03.03.2022 Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat in Anbetracht der ab dem 15. März 2022 geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht nach § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) Informationen zum derzeitigen Umsetzungsstand in Bayern veröffentlicht, die wir hier zum Abrufen bereitstellen.
Auch Inhaber*innen und Beschäftigte psychotherapeutischer Praxen unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Sinne dieser Vorschrift.

Hier können Sie weiterlesen: https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/id/li_liimpffplicht.html





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